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Hinweisgebermeldestelle (Busemann GmbH)

Sie möchten einen Hinweis über das untere Kontaktformular melden?

Dann stehen wir Ihnen als Ombudsperson für die Busemann GmbH zur Verfügung.

Sichten Sie bitte Ihre Informationen, ergibt sich aus Ihrer Sicht ein hinreichender Meldetatbestand, dann können Sie Ihre Meldung über einen der unten genannten Kommunikationswege vornehmen.  Liegt nur eine Vermutung vor, dann kennzeichnen Sie Ihre Vermutung eindeutig!

Folgende Informationen benötigt die Ombudsperson:

Unternehmen

Name - für die Rückmeldung (Eingangsbestätigung, Rückfragen, Bericht der Fallabwicklung) durch die Ombudsperson. | Gegenüber der Busemann GmbH ist eine anonymisierte Fallabwicklung gewährt, nur auf besonderen Wunsch erfolgt eine Namensnennung.

Anwendungsbereich (siehe rechte Spalte)

Kontext (im Vorfeld einer Tätigkeit, als Mitarbeitender, als ausgeschiedener Mitarbeitender)

Beschreibung (Was?)

Datum des Ereignisses (Wann?)

Wo ist es passiert?

Wer war beteiligt? (Gibt es weitere Involvierte?)

Fügen Sie gerne Belege an: Dokumente, Scans, Fotos, Filme, Tonaufzeichnungen, ...)

 

Ablauf nach § 13 (1) HinSchG

Nach der Einreichung erhalten Sie durch die Ombudsperson eine Eingangsbestätigung (innerhalb von 7 Tagen). Anschließend erfolgt eine Plausibilitätsprüfung / Stichhaltigkeit und ggf. ergeben sich Rückfragen. Danach wird ein vertraulicher Bericht an das Unternehmen verfasst und weitergeleitet. Das Unternehmen wird der Meldung nachgehen und fällt anschließend eine Entscheidung inwieweit Untersuchungen stattfinden oder andere Reaktionen auf die Meldung notwendig sind. Nach max. 3 Monaten übermittelt die Ombudsperson das Resultat dem Meldenden (Abschlußbericht).

 

Externe Meldeverfahren nach § 13 (2) HinSchG

Basierend auf dem Paragrafen § 13 (2) informieren wir Sie über die Möglichkeit sich an externe Meldestellen zu wenden. Dazu zählen als externe Meldestellen das Bundesamt für Justiz, das Bundeskartellamt und die Finanzdienstleistungsaufsicht. Zusätzlich werden externe Meldestellen auf Länderebene eingerichtet. 

Meldekanäle nach § 16 HinSchG

Dipl.-Ing. Karen Falkenberg

DatenschutzFalke
Erlentiefenstraße 54
59192 Bergkamen

Persönlich

Je nach Fall und Rückfragen, könnte ein Präsenztreffen oder eine Videokonferenz mit dem Meldenden sinnvoll sein. Dazu stehen verschieden Konferenztools zur Verfügung. Bitte eine Mail an hinschg(at)datenschutzfalke.de mit dem Hinweis "Persönlicher Kontakt" schreiben.

Kontaktformular

Persönliche Daten

* Pflichtfach

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Weitere Datenschutzhinweise können Sie unserem Datenschutz entnehmen.   

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an hinschg(at)datenschutzfalke.de widerrufen.

Ombudsperson

Dipl.-Ing. Karen Falkenberg

DatenschutzFalke
Erlentiefenstraße 54
59192 Bergkamen

Tel. 02307 80102
Mail hinschg@datenschutzfalke.de

Anwendungsbereiche nach § 2 HinSchG

  • Betrug und Untreue,
     
  • Bilanzbetrug und Buchungsverstöße,
     
  • Datenschutz und Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation,
     
  • Diebstahl und Unterschlagung,
     
  • Diskriminierung und Belästigung,
     
  • Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz,
     
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
     
  • Korruption und Bestechung,
     
  • Mobbing,
     
  • Schutz personenbezogener Daten,
     
  • Schutzrechte der Arbeitnehmer hier zuvorderst Meldungen zum Mindestlohngesetz, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz,
     
  • Schwarzarbeit,
     
  • Sicherheit in der Informationstechnik,
     
  • Sonstiges und Beratung,
     
  • Steuern,
     
  • Umweltschutz,
     
  • Verstoß gegen die Menschenrechte,
     
  • Verstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge,
     
  • Wettbewerbs- und Kartellverstöße.