Datenschutz HinSchG
Datenschutz für die interne Meldestelle
Wer ist für Datenverarbeitung in der internen Meldestelle verantwortlich?
Als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts ist Dipl.-Ing. Karen Falkenberg, DatenschutzFalke, Erlentiefenstraße 54, 59192 Bergkamen.
Mit dem Auftraggeber wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
Welche Kategorien von Daten werden verarbeitet?
Im Vorfeld können die Kategorien nicht eingegrenzt werden, da es sich um sehr viele verschiedene Anwendungsbereiche geht. Wichtig zu wissen, es können personenbezogene Daten der verschiedensten Kategorien verarbeitet werden.
Umgang mit Ihren Daten bzw. welche möglichen Weitergaben können sich ergeben?
Für die Hinweismeldung können Sie die Informationen digital oder analog (Brief) übermitteln. Die Informationen in Ihrer Meldung dienen der Überprüfung und Dokumentation der Meldungen, anschließend erfolgt eine anonyme Weitergabe der Informationen durch die Ombudsperson an das Unternehmen. Sollten sich daraus Ermittlungen ergeben, kann es zur Einschaltung von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder andere zur Verschwiegenheit verpflichtete Fachleute. In besondern Fällen kann es möglicherweise zu einer Weitergabe an eine staatliche Stelle, wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte, kommen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Verarbeitung durch die Meldestelle?
Die Rechtsgrundlage ist die Erfüllung vertraglicher Pflichten gegenüber unseren Auftraggebern gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO und § 13 HinSchG.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Einrichtung einer Meldestelle?
- Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten: berechtigtes Interesse Art. 6 I lit. f DS-GVO
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten: gesetzliche Pflicht nach Art. 6 I lit. c DS-GVO i.V.m. § 12 HinSchG
- Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten: gesetzliche Pflicht nach Art. 6 I lit. c DS-GVO i.V.m. § 12 HinSchG
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Meldungen, die sich als sachlich unbegründet herausstellen, werden inkl. der personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht.
Die Daten müssen so lange gespeichert werden, bis die Folgemaßnahmen abgeschlossen sind. Normalerweise werden die Daten aus einer Meldung nach Ablauf von drei Jahren gelöscht, nachdem das Verfahren endgültig abgeschlossen worden ist.
Eine längere Aufbewahrung ist möglich, wenn durch gesetzliche Regelungen oder Anforderungen durch das HinSchG zu erfüllen sind, bzw. wenn dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Bei der Übermittlung und Verarbeitung Ihrer Daten durch den DatenschutzFalken erfolgt in Deutschland. Sollte die Meldung - Kontrollen oder Prüfungen erfordern, wodurch sich eine Datenspeicherung außerhalb der EU ergeben, weichen wir auf Länder mit einem angemessenen Datenschutzniveau aus oder Tools/Software mit gültigen Standardvertragsklauseln.
Ihre Rechte als Betroffene/r (m/w/d) nach DS-GVO
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht. Eine von Ihnen ggf. einmal erteilte Einwilligung können Sie jederzeit per Mail an kf(at)datenschutzfalke.de widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch den DatenschutzFalken bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Z. B.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 / 38424-0
Fax 0211 / 38424-10
Email poststelle(at)ldi.nrw.de
Internet www.ldi.nrw.de
Änderung dieser Datenschutzhinweise
Diese Datenschutzhinweise haben den Stand Juli 2023.
Weitere Informationen
Unsere Datenschutzhinweise für diese Webseite finden Sie unter https://www.datenschutzfalke.de/datenschutz